20.06.2013
Hochsaison der Ferienjobs beginnt: die wichtigsten Regeln für Schüler, Eltern und Arbeitgeber
- Mindestalter, Erlaubnis der Eltern, Arbeitszeiten, Arbeitstage, Jugendschutz, Gehalt – sofatutor zeigt, was Teenager, Jugendliche und junge Erwachsene bei Ferienjobs beachten müssen * Taschengeld aufbessern in den Sommerferien: Was 15-Jährige können, dürfen 13-Jährige noch lange nicht
Berlin, 20. Juni 2013 – Deutschlands Schüler freuen sich auf 6 Wochen Sommerferien. Viele von ihnen nutzen die freie Zeit, um ihr Taschengeld für den Sommerurlaub, ein neues Handy oder andere Wünsche aufzubessern. Die Hochsaison der Ferienjobs hat begonnen!
Die Online-Nachhilfe-Plattform sofatutor (www.sofatutor.com) hat die wichtigsten Regeln für Ferienjobs in einer Infografik zusammengestellt.
http://images.sofatutor.com/blog_images/images/294/original/Ferien-jobs5-1200px.jpg
Grundsätzlich gilt: Für den ersten Ferienjob muss man mindestens 13 Jahr alt sein, darf maximal 2 Stunden am Tag und nur zwischen 8 Uhr und 18 Uhr arbeiten. Die Zustimmung der Eltern ist Voraussetzung. Jugendliche ab 15 Jahre haben hier schon mehr Möglichkeiten. Sie dürfen von 6 Uhr bis 20 Uhr und volle 8 Stunden am Tag arbeiten. Allerdings nur maximal 4 Wochen oder 20 Ferienjob-Tage über das Jahr verteilt. Der Jugendschutz greift bei Nacht- und Wochenendarbeit. Diese sind in der Regel ebenso verboten wie Akkordarbeit oder sonstige Tätigkeiten, die Jugendliche überlasten oder gefährden (z.B. bei großer Hitze arbeiten oder schwere Lasten tragen). Mit Erreichen der Volljährigkeit bestehen keine besonderen Beschränkungen der Arbeitszeiten mehr. Allerdings dürfen junge Erwachsene ab 18 Jahre nur maximal 50 Tage pro Jahr oder 2 Monate am Stück arbeiten. Alles darüber hinaus zählt nicht mehr als Ferienjob. In Puncto Gehalt besteht ein Grundfreibetrag von 8004,00 Euro pro Jahr. Da Ferienjobs nicht sozialversicherungspflichtig sind, werden hier auch keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Aber Achtung: Wird der Grundfreibetrag einmal überschritten, erlischt auch der Anspruch auf Kindergeld.
Stephan Bayer, Gründer und Geschäftsführer von sofatutor.com, gibt Schülern folgenden Tipp: “Wer knapp bei Kasse und auf der Suche nach einem Ferienjob ist, sollte sich spätestens jetzt einmal umhören: Sucht jemand vielleicht einen Babysitter? Ist der Nachbar verreist und braucht Betreuung für seinen Hund? Gerade im Sommer suchen auch viele Cafés Verstärkung durch Hilfskellner oder Eisverkäufer. Annoncen finden sich auch in Zeitungen – die man natürlich auch gleich austragen kann.”
Über sofatutor:
Die Online-Nachhilfe-Plattform sofatutor.com veranschaulicht auf vielfältige Weise Lerninhalte ab der 1. Klassenstufe und hat inzwischen über 44.000 Nutzer im deutschsprachigen Raum. Die fast 10.00 Videos sind je nach Klassenstufe durchschnittlich zwischen 5 und 10 Minuten lang. Interaktive Testfragen zu jedem Video sowie ein täglicher Fach-Chat mit Experten und wöchentliche Online-Nachhilfestunden mit einem persönlichen Nachhilfelehrer garantieren einen Rundum-Nachhilfe-Service, bei dem keine Fragen offen bleiben. sofatutor.com bietet für jede Lernsituation ein passendes Lernabo für ein bis zwölf Monate ab 14,95 Euro pro Monat an. Seit 2010 kooperiert sofatutor.com mit dem Klett Verlag bei der Erstellung von Lehrwerken, etwa den „Abi-Lernboxen“ oder der Reihe „Kompaktwissen“. Für sein innovatives Nachhilfeangebot wurde das Unternehmen schon mehrfach ausgezeichnet, u.a. mit dem Deutschen Bildungsmedien-Preis „digita 2011“, der GIGA-Maus 2012 für das beste Lernprogramm in Mathematik und Naturwissenschaften für Kinder ab 10 Jahre. Zuletzt gewann sofatutor.com bei den “EdTech Europe Top 20” und zählt damit zu den besten Online-Education-Unternehmen ganz Europas. Weitere Informationen gibt es unter www.sofatutor.com.