Europa – von der wirtschaftlichen zur politischen Einheit?
Europa – von der wirtschaftlichen zur politischen Einheit?
Die Geschichte der EU ist geprägt von wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen, die 1951 mit der Montanunion begannen. Erkunde die wichtigsten Meilensteine und Verträge, die die Europäische Union formten. Interessiert? Erfahre mehr im folgenden Text!
Wenn man eine Internet-Suche nach den größten Wirtschaftsmächten der Welt ausführt, stehen an erster Stelle im Ländervergleich die USA, gefolgt von China, und dann erst mit großem Abstand andere Staaten wie Deutschland oder Japan. Das Bild verändert sich, wenn man die Europäische Union mit einbezieht. Die 27 Mitglieder der EU bilden zusammen den größten Wirtschaftsraum der Welt und sind ein wichtiger global player. In der EU leben 450 Millionen Menschen, die sich innerhalb Europas frei bewegen, Arbeit suchen und ihren Wohnort wählen können. Viele davon nutzen die europäische Währung, den Euro. Auch wenn in vielen Staaten heute wieder nationalistische Bestrebungen an Bedeutung gewinnen und die Zukunft des europäischen Projekts offen ist, bleibt die europäische Einheit eine wichtige Errungenschaft der Nachkriegszeit.
Die Entwicklung zur heutigen EU vollzog sich langsam und schrittweise. Am Anfang stand die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, auch „Montanunion“ genannt, die 1951 mit dem Ziel gegründet wurde, den Frieden in Europa mithilfe einer Zusammenarbeit von Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg auf dem Gebiet kriegswichtiger Industrien zu fördern. Der nächste Schritt waren 1957 die Römischen Verträge und die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom). Die gemeinsame Wirtschaftspolitik erstreckte sich in der Folge auch auf die Landwirtschaft und den Außenhandel. In den folgenden Jahren folgten weitere Entwicklungsschritte. 1967 wurden im Fusionsvertrag der Europäische Rat und die Kommission für alle drei Gemeinschaften kombiniert. Mit dem Beitritt von Dänemark, Großbritannien, Irland, Griechenland, Portugal und Spanien wuchs die EU bis 1986 auf 12 Mitgliedstaaten an.
EU-Flagge mit 12 Sternen
In diesen Jahren wurden auch die Weichen für eine engere zukünftige Zusammenarbeit gestellt. 1979 wurden mit Einführung des Europäischen Währungssystems (EWS) die Wechselkurse stabilisiert; im gleichen Jahr fand die erste Wahl zum Europäischen Parlament statt. Ab 1985 wurden in den Schengener Abkommen nach und nach die Öffnung der Binnengrenzen in Europa sowie ein einheitliches „Schengenvisum” vereinbart. In der sogenannten Europäischen Akte von 1986 wurde das Ziel eines einheitlichen Binnenmarktes festgeschrieben.
Unter Binnenmarkt versteht man die Öffnung des Markts für alle beteiligten Staaten und den Wegfall von Handelsschranken. Man spricht in diesem Zusammenhang von den vier Freiheiten innerhalb der EU: Personen, Waren, Kapital und Dienstleistungen sind nicht mehr durch Ländergrenzen eingeschränkt. Eine wichtige Voraussetzung dafür sind einheitliche Regelungen in den Mitgliedstaaten, zum Beispiel in den Bereichen Verbraucherschutz und Umweltschutz.
Der Vertrag von Maastricht – von der Wirtschaftsgemeinschaft zum Staatenbund
1992 wurde mit dem Vertrag von Maastricht die Europäische Union gegründet. „Europäische Union” ist ein Sammelbegriff, unter dessen Dach die Europäischen Gemeinschaften zusammengefasst wurden. Gleichzeitig wurde die EWG in EG umbenannt und eine engere Zusammenarbeit auf weiteren Gebieten vereinbart. Man spricht auch von den drei Säulen der EU:
PZJS = Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres
Die engere Zusammenarbeit in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik sowie Justiz und Inneres geht einher mit einem allmählichen Abgeben von individuellen Hoheitsrechten und Teilen der staatlichen Souveränität einzelner Nationalstaaten an die EU.
Man unterscheidet bei der Entscheidungsfindung innerhalb der EU in Beschlüsse, die supranational, also übergreifend für alle Staaten, durch europäische Gremien getroffen werden und Beschlüsse, die intergouvernemental zwischen den Regierungen vereinbart werden. Supranationale Entscheidungen betreffen nur die erste Säule; in den Bereichen, die durch Säule 2 und 3 abgedeckt werden, fallen Entscheidungen intergouvernemental und die Souveränität der Mitgliedsstaaten bleibt so gewahrt.
Euro-Münzen und Scheine
Ab 1993 wurde der bereits zuvor beschlossene Binnenmarkt praktisch umgesetzt. Im Jahr 1995 traten Schweden, Finnland und Österreich der EU bei. Nach und nach fielen im sogenannten „Schengen-Raum“ die Grenzkontrollen für Reisende weg. Ein weiterer Schritt zur Einigung war 1997 der Vertrag von Amsterdam, in dem eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Sozialpolitik und Verbrechensbekämpfung vereinbart wurde und das EU-Parlament mehr Rechte erhielt. Schließlich wurde der Euro als gemeinsame Währung in vielen Mitgliedsstaaten eingeführt, zunächst 1999 für elektronische Buchungen und dann ab 2002 auch als Bargeld.
Die Osterweiterung der EU ab 2004
Durch den Fall des Ostblocks in den Jahren 1989 und 1990 kamen zahlreiche neue Beitrittskandidaten hinzu. Die EU formulierte darum 1993 die Kopenhagener Beitrittskriterien für neue Mitglieder.
Staaten, die Mitglieder der EU werden wollen, müssen drei Beitrittskriterien erfüllen:
das politische Kriterium: die Verpflichtung zur Wahrung von Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten
das wirtschaftliche Kriterium: eine funktionierende Marktwirtschaft
die Fähigkeit und Bereitschaft zur Umsetzung von EU-Recht und die Übernahme der Römischen Verträge mit ihren Ergänzungen
Im Vertrag von Nizza wurden 2001 verschiedene institutionelle Reformen vereinbart, um die Erweiterung auf eine größere Anzahl von Mitgliedstaaten zu ermöglichen. 2004 traten mit Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Tschechien, der Slowakei und Slowenien zahlreiche Staaten des ehemaligen Ostblocks sowie Zypern und Malta der EU bei; 2007 folgten Bulgarien und Rumänien, 2013 dann Kroatien. Damit war die EU auf 28 Mitglieder angewachsen.
Das Streben nach einer europäischen Verfassung und der Vertrag von Lissabon
Parallel zur Osterweiterung wurde die Reform der europäischen Institutionen weiter vorangetrieben. Bereits 2002 begannen die Verhandlungen zur Erarbeitung einer gemeinsamen Europäischen Verfassung. 2004 wurde der Verfassungsvertrag unterzeichnet; seine Ratifikation scheiterte aber an Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden.
Stattdessen unterzeichneten die EU-Staaten im Jahr 2009 den Reformvertrag von Lissabon. In ihm wurden unter anderem die Ämter des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik (quasi ein „EU-Außenminister”) und des Präsidenten des Europäischen Rates geschaffen, das EU-Parlament weiter gestärkt und EU-Bürgerinitiativen eingeführt. Außerdem erhielt die EU zusätzliche Kompetenzen im Bereich der Klimapolitik und die EU-Charta der Grundrechte von 2002 wurde für alle Mitglieder rechtsverbindlich. Seit Lissabon gilt im Ministerrat der EU das Mehrheitsprinzip, da einstimmige Entscheidungen bei der großen Anzahl der Mitglieder nicht mehr realistisch sind.
Die wichtigsten gemeinsamen Institutionen der EU sind:
der Europäische Rat, der die politische Richtung der EU vorgibt. In ihm kommen die Staats- und Regierungschefs der EU sowie der Kommissionspräsident und der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik regelmäßig zu Gipfeltreffen zusammen.
die Europäische Kommission, die als Exekutive der EU fungiert. Ihr Präsident bzw. ihre Präsidentin wird vom Europäischen Parlament gewählt; derzeit wird das Amt von Ursula von der Leyen bekleidet.
das Europäische Parlament, das zusammen mit dem Ministerrat die Legislative bildet.
der Rat der Europäischen Union oder Ministerrat, in dem die jeweiligen Fachminister der Mitgliedsstaaten vertreten sind.
der Europäische Gerichtshof – die Judikative der EU
der Europäische Rechnungshof, der Einnahmen und Ausgaben kontrolliert
die Europäische Zentralbank, die für Währungspolitik und die Stabilisierung des Euro zuständig ist
Brexit: Der EU-Austritt Großbritanniens
Ab dem Jahr 2015 mehrten sich in Großbritannien die Stimmen, die einen Austritt aus der EU forderten. Die Leave-Kampagne, die maßgeblich von der UKIP-Partei unter Führung des rechtspopulistischen Politikers Nigel Farage gesteuert wurde, versprach weniger Immigration und mehr Selbstbestimmung und warb mit Slogans wie „Take back control” oder „The will of the people”.
Am 23.6.2016 stimmte eine knappe Mehrheit der britischen Bevölkerung für den Austritt aus der EU, der am 31.1.2020 vollzogen wurde. Damit ist Großbritannien das erste und bisher einzige Land, das die EU verlassen hat. In der Folge wurde in langwierigen Verhandlungen versucht, das Verhältnis zwischen Großbritannien und der EU auf eine neue Basis zu stellen und einen Ersatz für bisher geltende EU-Bestimmungen zu erarbeiten. 2021 unterzeichneten Großbritannien und die EU ein Handels- und Kooperationsabkommen.
Die EU heute – Chancen und Herausforderungen
Nach dem Austritt Großbritanniens hat die EU 27 Mitgliedsstaaten. Zu den möglichen Beitrittskandidaten, mit denen Verhandlungen laufen, zählen die Ukraine, die Türkei, Georgien und Moldova.
EU-Mitglieder und Beitrittskandidaten
Im Verlauf ihrer Geschichte hat die EU zahlreiche Erfolge vor allem im Hinblick auf die Schaffung von Frieden und Stabilität in Europa zu verzeichnen. Mitgliedstaaten der EU profitieren vom gemeinsamen Markt und der gemeinsamen Währung. Einheitliche Regelungen in den Bereichen Umweltschutz, Verbraucherschutz, Strafverfolgung und Katastrophenmanagement sowie die gemeinsame Außenpolitik verbinden die Mitglieder und sorgen für mehr Einheit.
Die EU sieht sich aber auch zahlreichen Herausforderungen für die Zukunft gegenüber. Dazu gehören zum Beispiel:
die Zukunft der Euro-Zone im Spannungsverhältnis zwischen den Industriestaaten im Norden und dem wirtschaftlich schwächeren Süden und angesichts von Finanzkrisen
der Umgang mit der sogenannten „Flüchtlingskrise”, die Regelung von Aufnahmequoten und der Schutz der gemeinsamen Grenzen
die Notwendigkeit zur Demokratisierung der EU und ihrer Institutionen
der Umgang mit Demokratie und Menschenrechten in den Mitgliedstaaten und die Entscheidung über Sanktionen bei Grundrechtsverletzungen
komplizierte und langwierige Entscheidungsprozesse aufgrund der immer größeren Heterogenität der Mitgliedstaaten, die einen Konsens schwieriger macht
Insgesamt ist unklar, in welche Richtung die EU sich in der Zukunft entwickeln wird. In den Mitgliedstaaten bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, wie eng die europäische Zusammenarbeit sein sollte und wie viele Rechte die Staaten an das Bündnis abtreten sollten. Auch in der Zukunft werden Kompromisse und Verhandlungen nötig sein, um den europäischen Einigungsprozess in einer für alle akzeptablen Form zu gestalten.
Europa – von der wirtschaftlichen zur politischen Einheit? – Zusammenfassung
Die Europäische Union entwickelte sich aus verschiedenen Vorläufer-Organisationen, die in den 50er Jahren gegründet wurden und zunächst die wirtschaftliche Zusammenarbeit in den Vordergrund stellten.
Mit dem Vertrag von Maastricht wurden diese Organisationen 1992 unter dem Dach der Europäischen Union zusammengefasst.
In der Folgezeit wuchs die EU von 12 auf 28 Mitgliedstaaten an, vor allem aufgrund der Osterweiterung nach dem Fall des Eisernen Vorhangs. Mit dem Brexit ging die Zahl wieder auf 27 zurück.
Durch verschiedene Reformverträge wie den Vertrag von Lissabon 2009 wurden die Kompetenzen der EU nach und nach erweitert und ihre Institutionen ausgebaut.
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