Die Bundesregierung: Legitimation und Aufgaben
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Grundlagen zum Thema Die Bundesregierung: Legitimation und Aufgaben
Hast du schon einmal im Rahmen der Bundestagswahlen die Bezeichnung Spitzenkandidat gehört? Die von uns gewählten Abgeordneten stellen den Wählern den Spitzenkandidaten ihrer Partei vor. Der Kandidat, der die meisten Stimmen bekommt, wird vom Bundespräsidenten für das Kanzleramt vorgeschlagen. Jedoch geht das nur über die absolute Mehrheit aller Abgeordneten. Wenn die absolute Mehrheit nicht erreicht wird, kann die Bundesregierung nur durch den Zusammenschluss von Parteien erfolgen. Wie die Bundesregierung gewählt wird und welche Aufgaben sie übernimmt, erklärt dir dieses Video.
Transkript Die Bundesregierung: Legitimation und Aufgaben
Die Bundesregierung. Legitimation und Aufgaben. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Eine direkte Wahl der Kanzlerin oder des Kanzlers durch das Volk gibt es in Deutschland allerdings nicht. Bei den Bundestagswahlen wird nicht die Bundeskanzlerin, der Bundeskanzler oder die Regierung gewählt, sondern die Abgeordneten. Sie bilden die Vertretung des Volkes im Bundestag. Bei den Bundestagswahlen treten die Parteien mit einem Spitzenkandidaten auf. Sie bewerben ihren Spitzenkandidaten gegenüber den Wählern als nächsten möglichen Kanzler oder Kanzlerin. Nach den Wahlen schlägt der Bundespräsident den Spitzenkandidaten der Partei als Bundeskanzler vor, die die meisten Stimmen bekommen hat. Anschließend stellt sich dieser Spitzenkandidat den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Wahl. Um zur Kanzlerin oder zum Kanzler gewählt zu werden, benötigt der Kandidat die absolute Mehrheit aller Mitglieder des Deutschen Bundestags. Also nicht nur die der anwesenden Abgeordneten. Bei 614 Abgeordneten wie beispielsweise in der Legislaturperiode 2005 bis 2009 bedeutet das mindestens 308 Stimmen. Man spricht hierbei von der Kanzlermehrheit. Es kommt auch vor, dass eine einzelne Partei nicht die absolute Mehrheit bei den Wahlen erlangt. In diesem Fall bilden sich sogenannte Koalitionen. Eine Koalition ist ein Zusammenschluss von Parteien mit dem Ziel, gemeinsame politische Ziele durchzusetzen. In der Wahlperiode von 2005 bis 2009 bildeten beispielsweise die Parteien von CDU/CSU und SPD eine Koalition. Ernennung. Ist die Kanzlerin einmal gewählt, muss der Bundestagspräsident die Gewählte innerhalb von sieben Tagen zur Bundeskanzlerin ernennen und vereidigen. Die Bundeskanzlerin wiederum ernennt die Bundesminister. Zusammen bilden sie die Regierung. Aufgaben. Die Bundesregierung steuert die politischen und staatlichen Geschäfte. Die Bundeskanzlerin spielt dabei eine besonders wichtige Rolle. Dazu heißt es im Grundgesetz Artikel 65 Absatz eins: “Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik.” Die Bundeskanzlerin vertritt die Bundesregierung nach innen und nach außen. Im Verteidigungsfall übernimmt sie sogar die Kommandogewalt über die Streitkräfte. Sie hat den Vorsitz im Bundeskabinett. Die Minister sind die Chefs der Ministerien. Sie leiten ihre Ministerien im Rahmen einer gemeinsamen Regierungspolitik, also nach den Vorgaben, die zusammen mit der Kanzlerin beschlossen wurden. Die Minister arbeiten auch nach dem Ressortprinzip. Sie leiten ihre Arbeitsbereiche eigenverantwortlich und die Kanzlerin und die anderen Minister dürfen ihnen nicht so einfach in ihre Entscheidungen reinreden. Fakt ist aber auch, dass die Kanzlerin in der Regierung am längsten Hebel sitzt. Die Kanzlerin bestimmt die Minister und kann sie jederzeit entlassen. Man spricht deshalb in Deutschland von einer Kanzlerdemokratie.
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Die Bundesregierung: Legitimation und Aufgaben
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