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Der Generationenvertrag

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Der Generationenvertrag
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Grundlagen zum Thema Der Generationenvertrag

In Deutschland gibt es einen Vertrag, der Jung und Alt verbindet, er heißt Generationenvertrag. Du kannst dir darunter gar nichts vorstellen? Das ist nicht schlimm. Dieses Video klärt dich darüber auf und informiert dich zudem über das Umlageverfahren, dass beim Generationenvertrag angewendet wird. Mit einem Beispiel wird dir anschaulich erklärt, Alt und Jung indirekt miteinander zusammenarbeiten. Im Video wird dir zudem erklärt, warum es viele Kritiker gibt und weshalb der Generationenvertrag sehr umstritten ist. Was der demographische Wandel damit zu tun hat, ist ebenfalls Thema des Videos.

Transkript Der Generationenvertrag

Das ist Mara. Sie ist 20 Jahre alt. Sie hat seit einem Monat eine Stelle als Chemielaborantin. Das ist Heinz. Er ist 65 Jahre alt. Noch bis gestern arbeitete er als Tierpfleger. Seit heute ist er Rentner. Mara und Heinz verbindet etwas. Es ist der sogenannte Generationenvertrag. Dieser verbindet nicht nur Mara und Heinz miteinander, sondern er verbindet die Generation, die als Arbeitnehmer Rentenbeiträge in die Rentenversicherung zahlt, wie Mara, mit der Generation, die nicht mehr arbeitet, sondern aus Altersgründen aus dem Arbeitsleben ausgeschieden ist und Rente bezieht, wie Heinz. Aber wie funktioniert das genau? Mara zahlt jeden Monat einen Teil ihres Einkommens als Beitrag in die Rentenversicherung. Wenn Mara ihre Stelle behält, wird sie diesen Beitrag 45 Jahre lang zahlen. Dann ist sie 65, wie jetzt Heinz, und hat selbst Anspruch auf Rente. Heinz hat bereits 45 Jahre lang seinen Rentenbeitrag bezahlt. Jetzt bezieht er jeden Monat einen Teil seines bisherigen Einkommens als Rente von der Rentenversicherung. Nun könnte man glauben, dass Mara, wenn sie 65 Jahre alt sein wird, ihre Rente von dem Geld bekommt, das sie jetzt einzahlt. Ebenso, dass Heinz seine Rente von dem Geld bekommt, das er die letzten 45 Jahre lang eingezahlt hat. Dem ist aber nicht so. Der Generationenvertrag funktioniert anders. Es gilt das sogenannte Umlageverfahren. Die eingezahlten Beiträge werden dabei unmittelbar für die Finanzierung der zu erbringenden Leistungen verwendet. Im Klartext heißt das: Die Beiträge, die Maras Generation jetzt bezahlt, werden direkt für die Renten der Generation von Heinz verwendet. So funktioniert das Umlageverfahren. Mit ihren Beiträgen erwirbt sich die eine Generation das Recht, eine Rente zu bekommen, die von den Beiträgen der nächsten Generation bezahlt wird. Und das ist der sogenannte Generationenvertrag. Dieses Verfahren zur Sicherung der Renten ist sehr umstritten. Die einen sagen, dass dieser Vertrag überhaupt kein richtiger Vertrag sei. Die Generation der zukünftig Erwerbstätigen sei nämlich noch zu jung und noch nicht einmal geboren. Und könne deshalb dem Vertrag überhaupt nicht zustimmen. Der Generationenvertrag werde dieser Generation also einfach aufgezwungen. Für andere wiederum funktioniert das Verfahren nur solange, wie die Generationen mengenmäßig ausgeglichen sind. Sie warnen, dass in den letzten Jahrzehnten in Deutschland eine Entwicklung zu beobachten sei, dass dieses Gleichgewicht sich zunehmend verändert. Man spricht dabei vom demografischen Wandel. Was bedeutet das? Der demografische Wandel beschreibt eine Veränderung der Zusammensetzung der Bevölkerung. In diesem Fall geht es um das Verhältnis von alten zu jungen Menschen. Von vielen wird daher seit langem ein Verfahren gefordert, bei dem die eingezahlten Beiträge gespart werden und denen zugute kommen, die sie eingezahlt haben. Unter der Regierung Schröder wurde mit der sogenannten Riester Rente ein erster Schritt in diese Richtung vorgenommen. Diese Rente ist nichts anderes als eine Auflage, dass die Erwerbstätigen zumindest einen Teil ihrer späteren Rente selbst ansparen sollen. Ob dieser Schritt genügt, um die Renten in der Zukunft sicherzustellen, ist noch umstritten. Fakt ist, dass im Moment die Renten durch das Umlagesystem alleine nicht mehr zu finanzieren sind. Die deutsche Rentenversicherung erhielt daher im Jahr 2005 einen Zuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 80 Milliarden Euro.

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